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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Urhebererklärung Der Künstler versichert, dass sich das Werk in seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihm ist. 1.2 Nutzung und Verwertung Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung des Künstlers erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen. 1.3 Namensnennung Bei jeder Nutzung des Werkes ist
der Name des Künstlers 1.4 Angemessene Vergütung Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat der Künstler Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz). 1.5 Veröffentlichungen Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses des Urhebers. Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis des auf den Unterlagen genannten Künstlers und unter Nennung seines Namens veröffentlicht werden. 1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog. 1.7 Folgerecht/Zugangsrecht Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das
Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht
die Verpflichtung, soweit zumutbar dem Künstler das Werk vorübergehend
zur Nutzung
2.1 Übergabe des Werkes Der Künstler ist verpflichtet, das
Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig
bezeichnet zu 2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstler und Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von dem Nutzer gewährleistet und finanziert. 2.3 Veranstaltungen Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit des Künstlers zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist er dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von dem Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen. Auf die Anwesenheit des Künstlers ist in allen Werbematerialien hinzuweisen. 2.4 Publikationen/Katalog Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang von dem Künstler erbracht werden, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und/oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartner. Der Künstler erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung. Kostenbeteiligung des Künstlers ist nur in Zusammenhang mit der Herstellung eines Kataloges möglich, wird ausschließlich mit Kunstwerken geleistet und muss gesondert vereinbart werden. 2.5 Haftung Der Künstler haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. 2.6 Versicherungen Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von dem Künstler und dem Nutzer einvernehmlich festzulegen. Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden. 2.7 Transport/Transportversicherun Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren Versicherung (»von Nagel zu Nagel«) sind in voller Höhe von dem Nutzer zu übernehmen. 2.8 Garantie/Wartung/Reparatur Garantieleistungen des Künstlers
für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag
nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen,
es sei denn, 2.9 Vernichtung/Zerstörung Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern. Auf den etwaigen Befall von Insekte und Pilzen, sowie die Entstehung von Trockenrissen und wetterbedingte Veränderungen am Kunstwerk, hat der Künstler keinen Einfluss. Bei einer Vernichtung oder Zerstörung
des Werkes ist der Nutzer bzw. der Eigentümer verpflichtet, den Künstler
unverzüglich zu unterrichten; das Recht des Künstlers zur Geltendmachung
eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt. 2.10 Beabsichtigte Vernichtung durch den Eigentümer Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist der Eigentümer verpflichtet, den Künstler vorab zu unterrichten und mit ihm eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben. 2.11 Reisekosten Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen des Künstlers zur Erfüllung des Vertrages werden von dem Nutzer gegen Nachweis erstattet. 2.12 Zusätzliche Leistungen Zusätzliche Leistungen des Künstlers werden von dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen. Alle mit den vereinbarten Wartungsverpflichtungen verbundenen Kosten werden von dem Nutzer getragen und dem Künstler gesondert vergütet. Dem Künstler ist es vorbehalten, erforderliche Restaurierungen oder Reparaturen gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen. Nimmt der Künstler die Restaurierung oder die Reparaturen nicht selbst vor, so gibt er verbindliche Hinweise zu Art und Weise der Ausführung. 2. 13 Rückgabe des Werkes Wird das Werk dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung des Künstlers. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.
3.1 Zahlungsfrist Sämtliche Ansprüche des Künstlers auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der vom Künstler geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen. 3.2 Mehrwertsteuer Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3.3 Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen des Künstlers verbleibt das Kunstwerk im Eigentum des Künstlers. 3.4 Minderung der Vergütungen »Nichtgefallen« der Ausführung
des Werkes des Künstlers, eines Auftrages oder einer Präsentation
kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen. 3.5 Abgabepflicht Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabga
4.1 Form Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form. 4.2 Aufhebung/Kündigung durch den Nutzer Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten. 4.3 Aufhebung/Kündigung durch den Künstler Im Fall der Aufhebung/Kündigung durch den Künstler ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen. 4.4 Absage im Krankheitsfall Bei einer Absage wegen Krankheit des Künstlers ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages undurchführbar sein, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages nicht. Es gilt dann diejenige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken dieses Vertrages.
Als Gerichtsstand gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz des Künstlers als vereinbart. |