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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Urheberrecht

    1.1 Urhebererklärung

    Der Künstler versichert, dass sich das Werk in seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihm ist.

    1.2 Nutzung und Verwertung

    Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung des Künstlers erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.

    Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.

    1.3 Namensnennung

    Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name des Künstlers
    (Urheber) zu nennen.

    1.4 Angemessene Vergütung

    Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat der Künstler Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).

    1.5 Veröffentlichungen

    Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses des Urhebers.

    Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis des auf den Unterlagen genannten Künstlers und unter Nennung seines Namens veröffentlicht werden.

    1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung

    Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.

    1.7 Folgerecht/Zugangsrecht

    Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar dem Künstler das Werk vorübergehend zur Nutzung
    (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.

  1. Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien

    2.1 Übergabe des Werkes

    Der Künstler ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu
    übergeben.


    2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen

    Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstler und Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von dem Nutzer gewährleistet und finanziert.

    2.3 Veranstaltungen

    Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit des Künstlers zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist er dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von dem Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen.

    Auf die Anwesenheit des Künstlers ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.

    2.4 Publikationen/Katalog

    Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang von dem Künstler erbracht werden, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.

    Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und/oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen beider Vertragspartner. Der Künstler erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.

    Kostenbeteiligung des Künstlers ist nur in Zusammenhang mit der Herstellung eines Kataloges möglich, wird ausschließlich mit Kunstwerken geleistet und muss gesondert vereinbart werden.

    2.5 Haftung

    Der Künstler haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

    2.6 Versicherungen

    Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von dem Künstler und dem Nutzer einvernehmlich festzulegen. Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.

    2.7 Transport/Transportversicherung

    Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren Versicherung (»von Nagel zu Nagel«) sind in voller Höhe von dem Nutzer zu übernehmen.

    2.8 Garantie/Wartung/Reparatur

    Garantieleistungen des Künstlers für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn,
    sie werden gesondert vereinbart.

    2.9 Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte Schädigung

    Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern.

    Auf den etwaigen Befall von Insekte und Pilzen, sowie die Entstehung von Trockenrissen und wetterbedingte Veränderungen am Kunstwerk, hat der Künstler keinen Einfluss.

    Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist der Nutzer bzw. der Eigentümer verpflichtet, den Künstler unverzüglich zu unterrichten; das Recht des Künstlers zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.


    2.10 Beabsichtigte Vernichtung durch den Eigentümer

    Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist der Eigentümer verpflichtet, den Künstler vorab zu unterrichten und mit ihm eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.

    2.11 Reisekosten

    Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen des Künstlers zur Erfüllung des Vertrages werden von dem Nutzer gegen Nachweis erstattet.

    2.12 Zusätzliche Leistungen

    Zusätzliche Leistungen des Künstlers werden von dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.

    Alle mit den vereinbarten Wartungsverpflichtungen verbundenen Kosten werden von dem Nutzer getragen und dem Künstler gesondert vergütet.

    Dem Künstler ist es vorbehalten, erforderliche Restaurierungen oder Reparaturen gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen. Nimmt der Künstler die Restaurierung oder die Reparaturen nicht selbst vor, so gibt er verbindliche Hinweise zu Art und Weise der Ausführung.

    2. 13 Rückgabe des Werkes

    Wird das Werk dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

    Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung des Künstlers. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.

  1. Zahlungsbedingungen

    3.1 Zahlungsfrist

    Sämtliche Ansprüche des Künstlers auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der vom Künstler geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.

    3.2 Mehrwertsteuer

    Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    3.3 Eigentumsvorbehalt

    Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen des Künstlers verbleibt das Kunstwerk im Eigentum des Künstlers.

    3.4 Minderung der Vergütungen

    »Nichtgefallen« der Ausführung des Werkes des Künstlers, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.

    3.5 Abgabepflicht

    Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von dem Nutzer getragen, sofern er abgabepflichtig ist.

  1. Aufhebung und Kündigung von Verträgen

    4.1 Form

    Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.

    4.2 Aufhebung/Kündigung durch den Nutzer

    Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.

    4.3 Aufhebung/Kündigung durch den Künstler

    Im Fall der Aufhebung/Kündigung durch den Künstler ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.

    4.4 Absage im Krankheitsfall

    Bei einer Absage wegen Krankheit des Künstlers ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.

  1. Sonstige Vereinbarungen

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages undurchführbar sein, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages nicht. Es gilt dann diejenige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken dieses Vertrages.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz des Künstlers als vereinbart.

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